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Vortrag zu Erbrecht und Testamentsgestaltung

Das Leben und die individuellen Wünsche auch für die Vorsorge nach dem Erbfall werden zunehmend komplexer. In Deutschland besteht fast uneingeschränkte Testierfreiheit, das heißt: Ich entscheide wer mein Vermögen erhalten soll. Ziel ist meist vorrangig die Absicherung des Partners und gleichzeitig oder später auch die der eigenen und oder gemeinsamen Kinder. Aber auch ein Dritter kann zur Unterstützung oder als Dank als Erbe eingesetzt werden. Wirtschaftliche Einschränkungen erfährt der Erbe meist dennoch aufgrund der Pflichtteilsansprüche als Geldansprüche gegen den Erben. Bei der Entscheidung, welche Ziele vorrangig sind und wie diese rechtlich wirksam umgesetzt werden, können wir als Fachanwälte für Erbrecht erforderliche, sinnvolle und gute Unterstützung leisten.
Die Nachfrage zur Unterstützung bei der Testamentsgestaltung steigt stetig, insbesondere auch bei Patchworkfamilien. Wir freuen uns daher aktuell, dass uns die medizinische Hochschule Hannover für deren MHH-Vorsorgetag am 21.09.2020 als Referenten zum Thema Erbrecht und Testamentsgestaltung für einen allgemeinen Vortrag sowie für einen Vortrag insbesondere für Patchworkfamilien eingeladen hat. Weitere Informationen erhalten Sie direkt unter dem Link der MHH https://www.mhh.de/vorsorgetag
Damit sich zum Schluss auch tatsächlich Ihre Wünsche als Erblasserin und Erblasser so gut wie möglich erfüllen, stehen wir Ihnen gern zur Beratung und Unterstützung bei der Testamentsgestaltung zur Verfügung!
Melanie Dreyer
08.09.2020
Eingestellt am 08.09.2020 von S.Lange
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